Schlagwort: Künstlersozialabgabe

Kuenstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe oder nicht?

4,1% beträgt die Künstlersozialabgabe 2013 auf alle regelmäßig beauftragten Werke. Doch was bedeutet das wirklich?

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Abgabepflichtig sind:

[rb_list type=”arrow2″][rb_list_item]Unternehmen, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.[/rb_list_item][rb_list_item]Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben[/rb_list_item][rb_list_item]Design-Unternehmen[/rb_list_item][rb_list_item]Veranstalter[/rb_list_item][rb_list_item]Rundfunk- und Fernsehanbieter[/rb_list_item][rb_list_item]Hersteller von Bild- und Tonträgern[/rb_list_item][rb_list_item]Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit[/rb_list_item][rb_list_item]Galerien, Kunsthändler[/rb_list_item][rb_list_item]Verlage[/rb_list_item][rb_list_item]Presseagenturen, Bilderdienste[/rb_list_item][rb_list_item]Museen und Ausstellungsräume[/rb_list_item][rb_list_item]Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten[/rb_list_item][rb_list_item]Zirkus- und Varietéunternehmen[/rb_list_item][/rb_list][/one_half][one_half]

Die Abgabe

Die Künstlersozialabgabe wird jeden Auftraggeber eines Design- bzw. Kunstauftrages treffen sobald es eine Regelmäßigkeit hat. Ausgenommen sind private Personen. Schwierig ist es festzustellen, wann die Regelmäßigkeit eintritt und wann nicht.
Diese Frage kann Ihnen leider auch Ihr Designer oder Künstler nicht wirklich beantworten. Oft wird dabei gemessen, ob es mit dem Auftrag eine Einnahmeabsicht gab (???) Unangenehm für den Kunden ist es, dass der auftragnehmende Designer bzw. Künstler nicht verpflichtet ist, über diese Abgabe zu informieren.
Der Satz des abzuführenden Betrages ändert sich jährlich und es wird nur die reine künstlerische Auftragsleistung vom Budget berechnet. Oft ist dadurch nachträglich Ärger verbunden, wenn plötzlich eine Forderung der KSK (Künstlersozialkasse) nach Jahren der Fertigstellung bei Ihnen eintrifft. Um das zu umgehen, folgende Tipps:
[rb_list type=”check”][rb_list_item]Fragen sie, Ihren Designer nach der Mitgliedschaft in der KSK[/rb_list_item][rb_list_item]Rechnen Sie immer mit einem Budgetmehrbetrag von ca. 4%[/rb_list_item][rb_list_item]Nehmen Sie bei Fragen vorher Kontakt mit der KSK auf.[/rb_list_item][rb_list_item]Planen Sie alles, in einem Auftrag abzuwickeln.[/rb_list_item][rb_list_item]wird fortgesetzt …[/rb_list_item][/rb_list]
 
[rb_button style=”headed” decoration=”arrow” color=”light” link=”https://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/” target=”_blank” label=”Zur Künstlersozialabgabe-Seite”] [/rb_button]
 
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